1. Der Steinschlag darf nicht im Fernsichtfeld des Fahrers liegen. Dies ist ein von der Lenkradmitte ausgehender Streifen, der oben und unten durch das Scheibenwischerfeld begrenzt wird.
2. Der Steinschlag muss mindestens 10 cm vom Rand der Scheibe entfernt sein. Bei einer Reparatur in diesem Bereich wäre sonst die Stabilität der Windschutzscheibe gefährdet.
3. Der Steinschlag darf den Durchmesser einer 2‒Euro‒Münze nicht überschreiten.